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Die Summen liegen jeweils im vierstelligen Bereich. Einer dieser Posts hatte Kommentare ausgelöst, gegen die Künast ebenfalls vorgeht. Die Urteile fielen beide bereits am Zunächst hatte die " Berliner Morgenpost " darüber berichtet.
Wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag rbb 24 bestätigte, muss ein Mann 3. In dem anderen Prozess wurde ein Blogger zu Er hatte einen Zwischenruf von Künast aus dem Jahr im Berliner Abgeordnetenhaus online gestellt, welcher im Zusammenhang mit der damals geführten Pädophilie-Debatte bei den Grünen stand.
Ist mal gut jetzt". Das sei eine falsche Tatsachenbehauptung, hatte das Gericht bereits im Dezember erklärt. Unterstellt wurde, Künast hätte sich hinter Forderungen gestellt, wonach Sex mit Kindern straffrei bleiben sollte. Die Politikerin hatte den Vorwurf zurückgewiesen. Die Frankfurter Richter seien nun Künasts Argument gefolgt, ihr Satz sei aus dem Zusammenhang gerissen und bewusst missverstanden worden, schreibt die Zeitung.
Zudem habe der Blogger nicht erkennen lassen, dass die Aussage schon mehr als 30 Jahre zurückliegt. Auch hatte er in der Überschrift seines inzwischen gelöschten Facebookposts den Eindruck erweckt, Künast habe die gesamte Aussage getätigt. Gegen Kommentare unter diesem Post setzt sich Künast ebenfalls juristisch zur Wehr.
Sechs der insgesamt 22 Kommentare erfüllten den Straftatbestand der Beleidigung, urteilte kürzlich das Kammergericht Berlin. Facebook muss nun die Nutzerdaten von sechs Kommentatoren freigeben, damit Künast zivilrechtlich gegen diese vorgehen kann. Die Redaktion behält sich vor, einzelne Kommentare nicht zu veröffentlichen. Ach, was der Frohnmeier so erwartet. Natürlich wird die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen, wenn Weidel einen Anrtrag stellt, das ist doch überhaupt nicht in Zweifel zu ziehen, fronzek.