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60 min:140€
Fetischismus: +30€
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Anfang November vergangenen Jahres: Der jährige Marokkaner und ein jähriger Mitbewohner aus der Zentralen Unterbringungseinrichtung in Borgentreich stahlen in einem Supermarkt eine Flasche Hochprozentiges und leerten sie.
Die Damen verweigerten den Möchtegern-Freiern jegliche Gunstbeweise, und zwar aufgrund der erheblichen Alkoholisierung, wohl aber auch, weil die Barschaft für die gewünschten Dienste nicht ausreichte. Was die beiden Männer dazu veranlasste, ihre Forderungen sowohl mit verbalem Nachdruck in nicht druckreifer Wortwahl, aber auch mit Drohungen und aggressivem Verhalten erneut und mehrfach vorzubringen.
Das in der Anklageschrift festgehaltene Geschehen bestätigte die 33 Jahre alte Freundin des Bordell-Betreibers im Zeugenstand mehr oder weniger exakt. Gläser und Flaschen hätten die beiden zerdeppert, sie selbst sei an den Armen festgehalten und mit einem abgebrochenen Flaschenhals bedroht worden, nachdem die anderen Frauen sich aus den Räumen hätten retten können.
Dass die Kammer die Bereitschaft zu einer Bewährungsstrafe signalisierte, brachte den jährigen Marokkaner nach ein paar Stunden Verhandlungsdauer dazu, die Taten zu gestehen. Das Gericht erkannte auf versuchte Vergewaltigung. Statt einer von der Staatsanwaltschaft geforderten mehrjährigen Haftstrafe kam eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren heraus.
Eigentlich egal für den Angeklagten: Die Abschiebungsverfügung nach Marokko liegt bereits vor. Sein Kumpan hingegen ist flüchtig und wird in Deutschland und der Schweiz mit Haftbefehl gesucht — er soll noch mehr Straftaten begangen haben.