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Zwei Zeugen entlasten den Angeklagten, der Euro zahlen muss. Ein solches Angebot in Traben-Trarbach lässt dagegen schon aufhorchen.
Zumindest gab es Anfang offenbar einen schwungvollen Betrieb in einem Haus. Es war ein Anlaufpunkt für homosexuelle Männer, die dort für die Dienste von Geschlechtsgenossen bezahlten. Als Hausmann, der offenbar putzte und kochte, fungierte ein rumänischer Staatsbürger.
Hat er sich des Menschenhandels schuldig gemacht und Anfang einen damals gerade 18 Jahre alt gewordenen Landmann unter Vorspiegelung falscher Tatsachen nach Deutschland gelockt? Die Anklage: Der mittlerweile Jährge soll damals über Facebook zu dem da noch minderjährigen Landsmann Kontakt aufgenommen haben.
Es sei darum gegangen eine Liebesbeziehung einzugehen. Nach kurzer Zeit habe der Angeklagte darauf hingewiesen, dass eine Rechnung über Euro für Fahrkarte sowie Lebens- und Genussmittel offen stehe. Er habe, so die von Staatsanwalt Christian Schmidt vorgetragene Anklage, dem mittellosen jungen Partner deshalb vorgeschlagen sich zu prostituieren. Die Geschichte habe damit geendet, dass ihn ein Freier für Euro freigekauft habe. Er habe sich aber nicht prostituiert sondern als Hausmann gearbeitet.
Vor allem mit einem der Betreiber habe er zu tun gehabt. Der mittlerweile verstorbene Mann habe Zusagen nicht eingehalten und sich die Vollmacht über sein Konto besorgt. Er habe Abitur und eine Ausbildung zum Krankenpfleger gemacht, erzählt der Angeklagte. Eine sexuelle Beziehung zu ihm habe es nicht gegeben. Und er habe auch kein Geld von ihm verlangt.