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Die Angeklagte aus Traunreut, die weder einen Schulabschluss noch eine Berufsausbildung hat, ist dem Gericht keine Unbekannte. Sie hatte auch schon öfters Streit mit dem Opfer — wegen angeblicher Beschimpfungen in Facebook. Dass sich die jungen Frauen in der Vergangenheit mehrmals in die Haare gerieten, hatte mit der Schwester der Angeklagten und Eifersüchteleien zu tun.
Die damals jährige Angeklagte hielt zu ihrer Schwester. Die Schülerin hatte an dem Tag Nachmittagsunterricht. In der Mittagspause ging sie mit einem Schulkameraden zum Essen. Die Jährige reagierte nicht weiter darauf. Nach Schulschluss begegneten sich die Kontrahentinnen erneut.
Die Ältere packte die Jüngere am Rathausplatz und gab ihr eine Ohrfeige. Die letztere Version bestätigte der Mitschüler im Zeugenstand. Die Jährige trug eine Platzwunde an der Stirn sowie Schwellungen davon. Tut es Ihnen wenigstens leid? Oder man kann die Passage ausdrucken und Anzeige bei der Polizei erstatten. Am Besten ist es, das Internet abzuschalten. Dann passiert gar nichts mehr. Wenn man Facebook hinsichtlich Beleidigungen auswerten wollte, bräuchte man dazu einen eigenen Staatsanwalt.
Angesichts der deutlichen Reifeverzögerungen der Jährigen mit drei, davon zwei einschlägigen Eintragungen im Erziehungsregister schlug die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, Michaela Traud, die Anwendung von Jugendstrafrecht und eine Jugendstrafe vor, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Verteidigerin Petra Behnisch aus Traunreut betonte, die Beteiligten hätten sich jahrelang bekriegt, aber sich nun bei einem Treffen ausgesöhnt. Ihre weitgehend geständige Mandantin wolle den Schulabschluss nachholen. Vor diesem Hintergrund bat sie, keine weiteren Sozialstunden aufzuerlegen. Mindestens eine durch das Geständnis der Jährigen sicher nachgewiesene Beleidigung sei gefallen, unterstrich Weigl im Urteil.